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Quell der Freude

Abgeschlossenes Projektgebiet Borecha (2007 – 2017)
Schwerpunkt: Wasser
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Zahlreiche Einwohner packen mit an, wenn Menschen für Menschen für sicheres Trinkwasser sorgt: Wir waren beim Bau eines Brunnens im Projektgebiet Borecha dabei.

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In einem Tälchen unterhalb des Dorfes Wondebiyu ist Muskelkraft gefragt. Eine Gruppe von Männern senkt mit Hilfe eines Gerüsts einen Betonring auf einen Brunnenschacht. Die Ringe haben einen Durchmesser von einem Meter und sind 50 Zentimeter hoch. Es ist der zehnte und letzte Ring, der gesetzt werden muss: In einer Tiefe von fünf Metern schimmert der Wasserspiegel – manche Brunnen der Äthiopienhilfe sind sogar bis zu 14 Meter tief.

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Eineinhalb Monate lang gruben die Bauern mit Hacken und Schaufeln, angeleitet von den Fachleuten von Menschen für Menschen, bis sie auf Grundwasser stießen. Von der Äthiopienhilfe beauftragte Maurer gossen die Betonringe, um den Schacht auszukleiden, an Ort und Stelle. Die Maurer haben auch die Aufgabe, den Schacht mit einer Betondecke zu versiegeln, auf der die Handpumpe installiert wird.

Zunächst muss aber die Bevölkerung den Schotter aus einem Fluss herbeischleppen, mit dem der Hohlraum zwischen Schachtwand und Betonringen aufgefüllt wird. Auch das Innere der Ringe wird mit Steinen und Kies gefüllt.

Künftig werden sich knapp 200 Menschen aus dem Brunnen mit sauberem Wasser versorgen. Eine davon ist Zeituna Hassan, 31, Mutter von vier Kindern. Noch schöpft sie trübes Wasser aus einer Pfütze unweit der Brunnenbaustelle; neben ihr säuft ein junges Rind. “Meine Kinder haben oft Durchfall, Bauchweh und er brechen sich. Ich freue mich so, dass das bald vorbei sein wird”, sagt die Frau und blickt hinüber zu der Brunnen-Baustelle: “Die Zukunft unserer Kinder wird besser.”

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Die Stiftung Menschen für Menschen - Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wird beim Finanzamt München unter der Steuernummer 143/235/72144 geführt und wurde zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 5. Juni 2024 (gültig bis 4. Juni 2029) wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und somit als gemeinnützige Organisation anerkannt.