Viele Zertifikats-Anbieter wie auch die meisten Medien verwenden den Begriff „CO2-Kompensation“ oder auch „Klimakompensation“, wenn es darum geht selbst verursachte Treibhausgasemissionen zu neutralisieren. Wir sprechen hingegen ganz bewusst nicht von „kompensieren“ oder „ausgleichen“ und halten uns damit eng an den derzeitigen Stand einer breiten Diskussion unter Fachexperten.
Zum Hintergrund: Bis 2020 hatten nur Industriestaaten international verbindliche Reduktionsziele nach dem Kyoto-Protokoll von 1997. Wurden CO2-Zertifikate – staatlich oder privat – gekauft, wurden damit Maßnahmen zur Emissionsminderung in Drittländern finanziert, zum Beispiel durch Aufforstung in Äthiopien. Diese Entwicklungs- und Schwellenländer unterlagen selbst keinen Verpflichtungen, insbesondere keinen quantifizierten Emissionsbegrenzungen.
Dies hat sich mit dem Pariser Abkommen grundlegend geändert. Nun haben auch die bisherigen Gastgeberländer für CO2-Minderungsmaßnahmen, wie etwa Äthiopien, eigene Klimaziele und müssen darüber Bilanz führen. Nach der bisherigen Systematik entsteht dadurch die Gefahr einer Doppelzählung, dass also etwa ein Aufforstungsprojekt in Äthiopien einerseits auf ein gekauftes CO2-Zertifikat und damit die Minderungsziele des Käufers einzahlt, aber auch gleichzeitig auf die Bilanz des Gastgeberlandes.