Frau sitzt unter einem Baum in Äthiopien.
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Das gute Gefühl, alles geregelt zu haben

Unterstützen Sie Menschen in Äthiopien mit Ihrem Testament

Eine Erbschaft oder ein Vermächtnis kann einen wichtigen Beitrag leisten, die Welt friedlicher und gerechter zu gestalten. Doch gerade als jüngerer Mensch schreckt man ein wenig davor zurück, sich mit dem Thema Testament zu befassen. Dabei ist es ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben – etwa, wie am Ende einer intensiven Woche oder vor dem Urlaub: Wenn alles erledigt ist, lässt sich die Zeit entspannt genießen. Mit einem Testament ist das genauso. Und wer will schon, dass am Ende andere für einen entscheiden, wenn man selbst so viel Gutes bewirken kann.

Bekunden Sie Ihren Willen

Mit einem Testament nehmen Sie Ihren Nachlass in die eigenen Hände. Sie entscheiden darüber, welche Menschen Sie bedenken und ob Sie mit Ihrem Vermögen Projekte fördern wollen, die besondere Bedeutung für Sie haben. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben, geht Ihr Nachlass an den Staat.

Ein Testament kann jeder Mensch privat für sich aufsetzen. Wichtig dabei ist, dass es rechtssicher ist. In unserer Nachlassbroschüre, die Sie HIER herunterladen können, haben wir wichtige und wissenswerte Informationen für Sie zusammengestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre gerne auch postalisch zu.

Sie gehen davon aus, Ihr Erbe sei zu gering, um etwas bewegen zu können? Tatsächlich braucht es nicht viel, um positiven Wandel zu bewirken! Mit rund 3.600 Euro ermöglichen Sie beispielsweise den Bau einer Quellfassung mit Nachtspeicher. Dadurch können durchschnittlich 400 Menschen und ihre Tiere mit sauberem Wasser versorgt werden. Der Zugang zu Trinkwasser bewahrt Frauen, Männer und Kinder vor schweren Erkrankungen und ist daher eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass sie ihren Alltag erfolgreich meistern können.

Ihr Nachlass ist uns eine Herzensangelegenheit

Wenn Sie Menschen für Menschen in Ihrem Testament bedenken wollen, bieten wir Ihnen gerne kostenfrei ein ausführliches Erstgespräch durch die Rechtsanwaltkanzlei Dr. Hintermayer & Kollegen an.

Wir möchten erfahren, was sie bewegt und Sie dabei unterstützen, Ihrem Willen Rechtsgültigkeit zu verleihen. Die Kanzlei Hintermayer & Kollegen steht der Stiftung und den Menschen, die unsere Arbeit in Äthiopien mit ihrem Erbe oder einem Vermächtnis bedenken, bereits seit Jahren zur Seite. Hier ist Ihr Nachlass weniger eine Verwaltungs-, sondern vor allem eine Herzensangelegenheit.

Was bleibt?

“Ein Testament ist zunächst einmal eine Willensbekundung. Diese beinhaltet die Möglichkeit, mit einem vorhandenen Vermögen Zwecke zu fördern, die einem am Herzen liegen. Wir teilen somit ein gemeinsames Anliegen.“

Dr. Martin Hintermayer, Rechtsanwalt

Sie möchten die Menschen in Äthiopien mit einer Testamentsspende bedenken und haben Interesse an einer kostenfreien Beratung der Kanzlei Hintermayer & Kollegen? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter (089) 38 39 79 0 oder per E-Mail an nachlass@menschenfuermenschen.org

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Unsere Erbschaftsbroschüre: Das gute Gefühl, alles geregelt zu haben.

Das Wichtigste auf einen Blick

Steuervorteile beim Vererben an eine Stiftung
Als gemeinnützige Stiftung ist Menschen für Menschen von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommen testamentarische Zuwendungen ohne Abzüge unseren Projekten und damit den Menschen in Äthiopien zugute.

Das Testament
Mit einem Testament können Sie den Erbfall nach Ihren Wünschen regeln. Wenn Sie Ihr Testament selbst verfassen, müssen Sie dieses vollständig von Hand schreiben. Es muss als „Testament“ oder „Letzter Wille“ gekennzeichnet sein sowie Ort, Datum und Ihre Unterschrift mit Vor- und Zuname enthalten. Zur sicheren Aufbewahrung empfiehlt es sich, das Testament beim örtlichen Amtsgericht einzureichen.

Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass nur Verwandte, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gesetzliche Erben sein können. Wenn es keine gesetzlichen Erben gibt und kein Testament existiert, geht das Erbe an den Staat.

Das Vermächtnis
Neben der Möglichkeit, Ihren Nachlass im Ganzen zu vererben, können Sie in Ihrem Testament auch verfügen, dass eine oder mehrerer Personen einzelne Nachlasswerte oder Teile Ihres Vermögens erhalten. So bestimmen Sie ein Vermächtnis.

Testament ändern oder widerrufen
Sie können Ihre letztwillige Verfügung jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzen.

Kondolenzspenden
Einen geliebten Menschen zu verlieren ist sehr schmerzhaft. Spenden anstelle von Blumen oder Kränzen wirken für das Leben. In der Trauer kann es helfen, andere zu unterstützen und so Hoffnung zu schenken. Hier erfahren Sie mehr.

Gütesiegel "In guten Händen"

Die Stiftung Menschen für Menschen trägt das Erbschaftsgütesiegel “In guten Händen” der Initiative “Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum”.

Dahinter steht ein Verbund aus mehreren gemeinnützigen Organisationen, die damit Menschen bei ihrem Vorhaben unterstützen möchten, mit einer Testamentsspende einen Beitrag zu einer lebenswerten Gesellschaft zu leisten. Erfahren Sie mehr unter: Mein Erbe tut Gutes

Weiterführende Informationen

Generellen Rat sowie weitere Informationen rund um das Thema gemeinnütziges Vererben finden Sie auch bei: erbrechtsinfo.com

Ihre Ansprechpartnerinnen

Für Ihre Fragen und Anliegen zum Thema Vererben stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen Andrea Hegener und Charlotte Arweiler gerne zur Verfügung.

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