Europäisches Lieferkettengesetz: die Stimme der Betroffenen wird vernachlässigt
Betroffene nicht am Verhandlungstisch
Es steht außer Frage, dass ein Lieferkettengesetz sinnvoll und überfällig ist, um die Welt mit ihren verästelten Lieferketten fairer und nachhaltiger zu machen. Doch die eurozentristische Perspektive greift hier einfach zu kurz. Die Ausgestaltung des Gesetzes muss so erfolgen, dass die Interessen von direkt Betroffenen berücksichtigt und diese am Ende tatsächlich bessergestellt werden“, bezieht Dr. Brandis Stellung.
Das betrifft besonders Lieferketten in Drittländern, die die geforderte Infrastruktur nicht haben. Gerade im Lebensmittelbereich ist das häufig der Fall – etwa beim Kaffee in Äthiopien. Dort durchläuft eine einzelne Kaffeebohne oft viele Stationen, angefangen beim Kleinbauern über den lokalen Markt bis hin zum internationalen Exporteur. In solch kleinteiligen Lieferketten ist die geforderte Nachverfolgbarkeit noch nicht gegeben. Hier bedarf es Unterstützungsprogramme, um diese aufzubauen.