Eine lächelnde Frau in ihrem Copyshop, umgeben von Akten.

Wichtige Informationen zum Jahresende

Wichtige Informationen zum Jahresende

Aktuelles rund um Zuwendungsbestätigungen und Überweisungen

Zuwendungsbestätigungen dürfen wir nur mit dem Datum ausstellen, an dem die Spende auf unserem Konto eingegangen ist. Wenn Sie für Ihre Spende aus steuerlichen Gründen eine in 2025 ausgestellte Quittung benötigen, berücksichtigen Sie bitte zum Jahresende folgende Termine:

  • Kreditkartenspenden bzw. Spenden über Google Pay und Apple Pay werden erst nach Abrechnung der jeweiligen Unternehmen auf unserem Bankkonto gutgeschrieben. Daher können wir für 2025 nur noch Spenden quittieren, die bis zum 30. November 2025 getätigt wurden.
  • SEPA-Lastschriftspenden können wir noch bis einschließlich 22. Dezember 2025 einziehen, wenn eine Spendenbescheinigung für 2025 gewünscht ist.
  • Für PayPal gilt: Wenn Ihre Spende bis spätestens 31. Dezember 2025, 23:45 Uhr eingeht, können wir eine Spendenquittung für 2025 ausstellen.

Neuerungen bei Überweisungen: IBAN-Namensabgleich 2025

Seit dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken im Euroraum verpflichtet, einen IBAN-Namensabgleich (Empfängerüberprüfung) durchzuführen. Das bedeutet, Geldinstitute geben vor einer Freigabe der Überweisung eine Rückmeldung, ob Name und IBAN zusammenpassen. Diese Maßnahme soll vor Fehlüberweisungen sowie vor Betrug durch gefälschte Rechnungen schützen und bietet dadurch mehr Sicherheit sowohl für Sie als Unterstützerinnen und Unterstützer als auch für begünstigte Organisationen.

Was bedeutet das für Ihre Spende?

Damit Ihre Unterstützung auch weiterhin zuverlässig bei uns ankommt, sollten Sie bitte bei Ihren Überweisungen exakt folgende Empfängerbezeichnung angeben:
Stiftung Menschen für Menschen

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden unter spenden@menschenfuermenschen.org oder 089-38 39 79 79.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung.