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Wichtige Informationen zum Jahresende für unsere Spenderinnen und Spender

06.12.2021
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Liebe Spenderinnen und Spender,

Spendenbescheinigungen dürfen wir nur mit dem Datum ausstellen, an dem die Spende auf unserem Konto eingegangen ist. Sollten Sie aus steuerlichen Gründen für Ihre Spende noch eine in 2021 ausgestellte Spendenquittung benötigen, berücksichtigen Sie zum Jahresende bitte folgende Termine:

Kreditkartenspenden werden seitens des Kreditkartenunternehmens erst nach Abrechnung auf unserem Bankkonto gutgeschrieben. Daher können für 2021 nur noch Kreditkartenspenden quittiert werden, die bis zum 30. November 2021 getätigt wurden.

SEPA-Lastschriftspenden können noch bis einschließlich 27. Dezember getätigt werden. Danach sind ein Einzug und die Ausstellung einer Spendenquittung für 2021 nicht mehr möglich.

Für PayPal gilt: Spenden, die bis zum 31. Dezember, bis spätestens 23:50 Uhr, eingehen, kann eine Spendenquittung für 2021 ausgestellt werden.

Spenden per Sofort-Überweisung benötigen in der Regel 1-2 Banktage, am Jahresende manchmal aber auch länger! Die Gutschrift auf unserem Bankkonto muss bis zum 30. Dezember erfolgt sein, damit wir eine Spendenbescheinigung für das alte Jahr ausstellen können.

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Die Stiftung Menschen für Menschen - Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wird beim Finanzamt München unter der Steuernummer 143/235/72144 geführt und wurde zuletzt mit Bescheid vom 6. September 2021 wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und somit als gemeinnützige Organisation anerkannt.