
Stiften
Bleibendes schaffen
Förderstiftungen
Menschen für Menschen unterstützt Menschen in Äthiopien in allen Schlüsselbereichen des Lebens – bedarfsorientiert, langfristig und nachhaltig. Spenden Sie die Erträge Ihrer Stiftung oder erfüllen Sie Ihren Förderzweck und schaffen als Stifterin oder Stifter Bleibendes. Unsere Rolle als ausführendes Organ und Implementierungspartner nehmen wir sehr ernst. Wir bieten langjährige Erfahrung in der integrierten Projektarbeit und eine Partnerschaft auf Augenhöhe.
Gemeinsam mit Ihrer Hilfe können wir viel bewegen: Ihr Vermögen trägt über viele Jahre zu einer besseren Welt für die Bevölkerung in Äthiopien bei. Gerne beraten wir Sie zu möglichen Förderprojekten und gehen auf Ihre individuellen Interessen ein. Falls gewünscht haben Sie ebenso die Möglichkeit mit unseren Entscheidungsträgern in Dialog zu treten.
Ihre Zustiftung
Eine Zustiftung ist eine besonders dauerhafte und nachhaltige Form des Engagements. Mit Ihrer Hilfe können wir viel bewegen: Ihr Vermögen trägt über viele Jahre zu einer besseren Welt für die ländliche Bevölkerung in Äthiopien bei. Der von Ihnen überwiesene Betrag fließt in das Vermögen der Stiftung Menschen für Menschen ein. Somit erhöht Ihre Zustiftung langfristig das Grundkapital, während die Zinsen Ihrer Zustiftung unsere Projektarbeit finanzieren.
Eine Zustiftung kann bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden. Somit unterstützen Sie langfristig unsere Projektarbeit und genießen dabei steuerliche Vorteile.
Unser Konto für Zustiftungen:
Stiftung Menschen für Menschen
Stadtsparkasse München
IBAN: DE64 7015 0000 0018 1800 18
BIC: SSKMDEMM
Treuhandstiftungen
Durch die Gründung einer Treuhandstiftung (nichtrechtsfähige Stiftung) haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vermögen langfristig und wirkungsvoll für einen guten Zweck einzusetzen. Dabei schließen Sie einen Vertrag mit der Stiftung Menschen für Menschen als Treuhänderin, die das Stiftungsvermögen treuhänderisch und gemäß den in Ihrer Satzung festgelegten Zielen verwaltet.
Eine Treuhandstiftung lässt sich bereits mit einem Betrag von unter 50.000 € realisieren. Zudem kann für sie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt werden – das bringt steuerliche Vorteile für Sie als Stifterin oder Stifter.
Gerne beraten wir Sie umfassend zur Gründung einer Stiftung und zeigen Ihnen, wie Sie mit Menschen für Menschen dauerhaft Gutes bewirken können.
Gemeinsam nachhaltig wirken
Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen zum Thema Stiften steht Ihnen Peider Bach sehr gerne zur Verfügung.