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Geldauflagen

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Mit der Zuweisung von Geldauflagen können Sie als Staatsanwalt, Strafrichter, Gericht und Finanzbehörde einen wertvollen Beitrag für die Arbeit der Stiftung Menschen für Menschen leisten. Auch als Straffälliger können Sie dem Gericht vorschlagen, dass Ihre Zahlung unserer Stiftung zukommen soll. Sie unterstützen damit unsere nachhaltige integrierte Projektarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Wasser, Bildung, Gesundheit und Einkommen und damit viele bedürftige Familien.

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Sonderkonto für Geldauflagen

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Mit unserem Sonderkonto für Geldauflagen stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk “Nicht von der Steuer absetzbar”.

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Unser Geldauflagenkonto

Stiftung Menschen für Menschen
Volksbank Allgäu-Oberschwaben, Leutkirch/Allgäu
IBAN: DE23 6509 1040 0033 3990 00

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Schnell und diskret

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Wir garantieren Ihnen eine schnelle und diskrete Abwicklung der eingehenden Geldauflagen.

  • Separate Kontoführung: Ein eigenes Geldauflagenkonto stellt sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.
  • Sofortige Rückmeldung: Bei Zahlungseingang sowie Zahlungsverzug unterrichten wir Sie unverzüglich.
  • Behandlung mit absoluter Diskretion: Alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen behandeln wir mit absoluter Diskretion.
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Transparenz

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Die Stiftung Menschen für Menschen garantiert eine sorgfältige Verwendung der Spendengelder. Die Stiftung ist u.a. Trägerin des Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) und Unterzeichnerin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

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Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden senden wir gerne unser spezielles Informationsmaterial mit vorgedruckten Überweisungsträgern und Informationen über die Arbeit von Menschen für Menschen zu.

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Ihre Ansprechpartnerin

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Für Ihre Fragen und Anliegen zum Thema Geldauflagen steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin Charlotte Arweiler jederzeit gerne zur Verfügung.

Charlotte Arweiler
Vorstandsbüro
Die Stiftung Menschen für Menschen - Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wird beim Finanzamt München unter der Steuernummer 143/235/72144 geführt und wurde zuletzt mit Bescheid vom 6. September 2021 wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und somit als gemeinnützige Organisation anerkannt.